Leistungskontrollen & ECTS

Reglement 2011 // Reglement 2018

Studierende mit Studienbeginn im Herbstsemester (HS) 2018 studieren nach Reglement 2018. Für Studierende mit Studienbeginn im HS16 und HS17 gilt Reglement 2011.

Die Studienstruktur und die Fächerkategorien bleiben unverändert. Die zu erbringenden ECTS wurden im Reglement 2018 in zwei Kategorien leicht verändert.

Leistungskontrollen

Die Basisprüfung umfasst sechs Prüfungsfächer mit je einer Prüfung. Alle Prüfungen haben einfaches Notengewicht und werden wie folgt zu Prüfungsblöcken zusammengefasst:

  1. Prüfungsblock 1:
        Recht I und II
        Politikwissenschaft I und II
        Leadership I und II
  2. Prüfungsblock 2:
        Volkswirtschaftslehre I und II
        Geschichte I und II
        Militärpsychologie/Militärpädagogik I und II

Die für den Erwerb des Bachelor-Diploms erforderlichen 180 KP sind in den nachstehenden Kategorien bzw. Unterkategorien in der angegebenen Mindestanzahl zu erwerben:

  1. Kernfächer 118 KP // 117 KP
        Kernfächer der Basisprüfung (40 KP)
        Kernfächer des übrigen Bachelor-Studiums (78 KP)
  2. Wahlfächer 6 KP // 7 KP
  3. Sprachen 12 KP
        erste Fremdsprache (6 KP)
        zweite Fremdsprache (6 KP)
  4. Praxismodule 18 KP
  5. Bachelor-Kolloquium und Bachelor-Arbeit 12 KP
        Bachelor-Kolloquium (2 KP)
        Bachelor-Arbeit (10 KP)

Summe 166 KP

In den folgenden Kategorien und Unterkategorien entspricht die minimal erforderliche Anzahl KP der maximal anrechenbaren Kreditpunktzahl: „Kernfächer der Basisprüfung“, „zweite Fremdsprache“, „Praxismodule“ sowie „Bachelor-Kolloquium und Bachelor-Arbeit“.

In den Unterkategorien „Kernfächer des übrigen Bachelor-Studiums“ und „erste Fremdsprache“ kann mehr als die minimal erforderliche Anzahl KP erworben werden. Im Regelfall wird die maximal erreichbare Anzahl KP erworben, da alle Lerneinheiten dieser Unterkategorien belegt und die zugehörigen Leistungskontrollen abgelegt werden müssen.

Falls in den beiden Unterkategorien die Mindestanforderungen erfüllt sind, aber die maximal erreichbare Anzahl KP nicht erreicht werden kann, so müssen die bis zur Gesamtsumme von 180 noch fehlenden KP in der Kategorie „Wahlfächer“ erworben werden.

Für den Erwerb des Bachelor-Diploms dürfen maximal 30 Mobilitäts-KP angerechnet werden.

Die durch das Absolvieren einer Lerneinheit erworbenen KP dürfen weder geteilt noch mehrfach angerechnet werden.

KP, die für den Erwerb des Bachelor-Diploms angerechnet werden, dürfen für den allfälligen Erwerb eines Master-Diploms nicht ein zweites Mal angerechnet werden.

Weitere Leistungskontrollen

Zu jeder Lehrveranstaltung gehört eine Leistungskontrolle. Form und Zeitpunkt sind im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Weitere Einzelheiten finden sich im Studienreglement.

Kreditsystem

Grundsatz: Das Studium erfolgt nach einem Kreditsystem, das auf das European Credit Transfer System (ECTS) abgestimmt ist. Massgebend für die Anwendung des ECTS an der ETH Zürich sind Richtlinien zum Kreditsystem.

Kreditpunkte beschreiben den realen Arbeitsaufwand, der für eine Studienleistung erforderlich ist. Berechnungsgrundlage

Als Berechnungsgrundlage gelten:

a. das gesamte Arbeitspensum pro Studienjahr bei einem Vollzeit-Studium beträgt durchschnittlich 60 Kreditpunkte;

b. das Arbeitspensum umfasst sämtliche Aktivitäten, die für einen erfolgreichen Studienabschluss erforderlich sind.

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